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Um
die Rolle der Findelhäuserzu
verstehen, muß man etwas über die Stellung des Kindes in der
Gesellschaft des Altertums und Mittelalters wissen. Leben und Wohlergehen
des Kindes standen keineswegs im Mittelpunkt, vielmehr waren in den ältesten
Zeiten bei allen Völkern, über die wir unterrichtet sind, Aussetzungen
und
Kindesmord
erlaubt, in bestimmten Fällen sogar geboten. Im alten Ägypten
wurden
zu schwächliche oder mißgebildete Kinder sofort nach der Geburt
getötet.
Weit verbreitet war der Kindesmord ebenfalls im alten Griechenland. In Sparta entschieden die ältesten der Zunft nach der Besichtigung des Neugeborenen, ob es aufgezogen wurde. Auch in Athen erlaubte der Gesetzgeber Solon (um 600 v.Chr.) die Tötung der Neugeborenen. So gesehen war die Aussetzung
von Kindern bereits ein Schritt zu mehr Humanität; gab es doch nun
die Chance, daß sich jemand dieser armen Geschöpfe annahm. In
Rom
war es üblich, die Kinder auf dem Gemüsemarkt auszusetzen, weil
dort viele Frauen verkehrten, auf deren Mitleid man rechnete. Die meisten
Kinder starben jedoch. Wer eins auffand, konnte es behalten, aufziehen
und später als Sklaven
Die Gesetzgebung der nächsten
Jahrhunderte verbesserte die Situation des Kindes. So bestimmte Kaiser
Constantin
322 n.Chr., daß Kinder, die von ihren
Eltern nicht ernährt werden konnten, auf Staatskosten gekleidet und
gespeist werden sollten. Erst sehr langsam und wechselhaft wurden Kindestötung
und Aussetzung verboten und zu Verbrechen erklärt. Besonders neugeborene
Mädchen blieben aber weiter
Quelle: A. Peiper; Chronik der Kinderheilkunde |
