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.Elektronische
Patientenakte, e-Mail-Verkehr für Epikrisen, neue Verschlüsselungs-
und Zugangstechniken, digitale Signatur und elektronische Arzt-Card, sowie
Zugänge zu Internet und Intranets werden angeboten. Worauf
sollte sich der niedergelassene Arzt zur Zeit einlassen? Schon
werden die Preisschilder auf die ersten Arzt-Cards und ihre neuen
Einlesegeräte geklebt.
Keine Frage: es lohnt sich, das Internet
mit seinen großen Möglichkeiten der Information und
Kommunikation
zu nutzen. Zugang und Nutzung sind heutzutage bei vernünftiger
Handhabung ausgesprochen preiswert . Der Markt ist
in Bewegung. Die Provider haben sich von überhöhten Preisen
längst verabschiedet. Aber, was den Rest angeht: Vorsicht!
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Wer
sich z.B. tatsächlich auf eine volle Elektronisierung seiner Patientendaten
einläßt, sollte auch über die Risiken nachdenken. Da stehen
die digitale Signatur und Codierung
im Mittelpunkt künftiger Bewunderung, und man sagt uns, daß
damit juristische Fallstricke weitgehend beseitigt seien. Fremdeingriffen
und Manipulationen sei damit ein Riegel vorgeschoben. Für den
Staatsanwalt jedoch schlägt im Streitfall eine ganz andere Frage
zu Buche: Sind nachträgliche Manipulationen an den Patientendaten
durch den Zugangsberechtigten selbst auszuschließen? Auch
für die Lösung dieser Frage gibt es inzwischen zwar Software-
Lösungen. Die aber sind in der Medizin weitgehend ungenutzt
und würden uns alle vor neue Ausgaben stellen. Zur Zeit ist für
den Juristen jedenfalls das gute alte Papier immer noch mehr wert,
als eine digitale Signatur, wenn es z.B. um Haftpflichtansprüche geht.
Also Hände weg von neuen Ausgaben. Wenn unsere Geld- oder Gesetzesgeber
neuen Handlungsbedarf sehen, dann bitte zu deren Lasten und Risiken.
. Bedenken Sie auch: Machbar ist vieles - notwendig nur einiges! Was in abgelegenen Gebieten Norwegens notwendig ist, muß nicht in Deutschland sinnvoll sein. Ihr Arbeitsalltag wird sich weiterhin vorrangig in der Praxis und nicht auf Videokonferenzen abspielen. Die Übermittlung von Online-Bildern mag elegant sein - mehr aber auch nicht. Warten Sie die Entwicklung ab. . Es gibt Ausnahmen von der Regel: So zeichnen sich zum Beispiel für Belegärzte unverzichtbare elektronische Kommunikationssysteme ab, die z.B. eine schnelle Datenübermittlung zwischen Praxis und Krankenhaus ermöglichen. . Lassen Sie sich auch nicht von dem Argument beeindrucken, der Arzt benötige wegen der Sensibilität seiner Daten im fachlichen Bereich vorwiegend geschlossene Systeme, sog. Intranets (z.B.: DGN, MVB, Medical Network ). Wie gesagt: für uns Ärzte besteht eigentlich nur ein sehr eingeschränktes Bedürfnis, unsere Aktivitäten im Net für andere unzugänglich zu machen. Wenn z.B. die Pharmaindustrie einer gesetzlichen Vorschrift folgend den Einblick zu ärztlichen Informationen nur über codierte Zugänge möglich machen darf, dann verzichten Sie auf einen solchen Zugang. Die Pharmainfos kommen ohnehin in Ihre Praxis geflattert. Alles was sonst noch geboten wird, finden Sie meist kostenlos im Internet. Ich habe den Eindruck, daß vieles nur dem ärztlichen Bedürfnis nach Exklusivität Rechnung tragen soll. Sogenannte "Expertenzugänge" sind meist nicht ihr Geld wert. Aber sie dienen als Köder irgendwann doch einmal für Geld mit Ihnen ins Geschäft zu kommen. Natürlich gibt es Bereiche der Medizin, deren Zugang geschützt sein müssen. Viel wichtiger ist aber eine andere Aussage: . Wenn das Net einen Wert für uns Mediziner hat, dann ist es die frei verfügbare, schnelle Information und offene Kommunikation. Alles was dem entgegen steht, mindert diesen Wert. .
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