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Berechnung der persönlichen U-Termine und

Inhalt der Vorsorgeuntersuchungen


Tragen Sie die Daten Ihres Kindes ein und klicken auf "Berechnen"
Name des Kindes: 
    Geburtsdatum:

Vorsorgeuntersuchungen zwischen und
U2:3.- 10. Lebenstag
Ultraschall Hüfte
U3:4.-6.Lebenswoche
U4:3.-4.Lebensmonat
U5:6.-7.Lebensmonat
U6:10.-12. Lebensmonat
U7:21.-24. Lebensmonat
U8: 43.-48.Lebensmonat
U9:60.-64. Lebensmonat
U10/J1:13. - 14. Lebensjahr

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Die Vorsorgeuntersuchungen - Marksteine der Entwicklung
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Die U 1 wird unmittelbar nach der Geburt durchgeführt. Hierbei werden insbesondere Hautfarbe, Atmung, Muskeltätigkeit, Reflexe und Herzschlag kontrolliert.
Die U 2 wird zwischen dem 3. und 10. Lebenstag. Normalerweise erfolgt diese Untersuchung ebenfalls wie die U 1 im Krankenhaus. Sofern ambulant entbunden wurde, muss auch hierzu der Kinderarzt konsultiert werden.
Inhalt dieser Untersuchung sind u. a. die Körperorgane, die Reflexe sowie ein Bluttest, bei dem eine Suche nach Stoffwechselerkrankungen erfolgt und die Schilddrüsenfunktion untersucht wird.
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Die U 3 soll zwischen der 4. und 6. Lebenswoche durchgeführt werden. Der Kinderarzt untersucht hier die Entwicklung des Kindes und beurteilt, ob diese einer altersgerechten Entwicklung entspricht.
Es erfolgen außerdem eine Hüftuntersuchung einschließlich der Ultraschalluntersuchung, sowie ein Hörtest. 
Ist das Kind gesund, sollte es in diesem Alter u. a. Lächeln oder Freude zeigen, wenn es angelächelt wird, "interessante Dinge" mit seinem Blick verfolgen und Zufriedenheit durch "wohliges Seufzen" zeigen.
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U 4: Diese Untersuchung erfolgt zwischen dem 3. bis 4. Lebensmonat. Der Arzt untersucht nochmals das Nervensystem, die psychomotorische Entwicklung, Hör- und Sehvermögen und das Bewegungsverhalten.
Ein Kind, welches sich altergemäss entwickelt, sollte bereits spontan Freude äussern können und sich Geräuschen und Zurufen zuwenden. In der Bauchlage liegend sollte das Baby in der Lage sein, sich selbständig aufzustützen und seinen Kopf gerade zu halten.
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U 5: Zwischen dem 6. und 7. Lebensmonat wird bei dieser Untersuchung neben einer allgemeinen Organuntersuchung nochmals die psychomotorische Entwicklung des Kindes bewertet. Die Beobachtung des  Sozial-Verhaltens sowie die nochmalige Überprüfung des Hör- und Sehvermögens stehen auf dem Untersuchungsplan.
Das Kind sollte bereits mit Unterstützung Sitzen können, Interesse an seiner Umwelt zeigen und  interessante Dinge mit Händen und Mund untersuchen. In diesem Lebensabschnitt fällt auch die Entwicklung der ersten Milchzähne.
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U 6: Die Untersuchung wird zwischen dem 10. und 12. Lebensmonat des Kindes durchgeführt. Man prüft, ob das Kind bereits krabbeln, sitzen und stehen kann. Weiteres Augenmerk gilt der geistigen Entwicklung des Kindes.
Das Kind sollte in diesem Alter selbständig sitzen und anfangen, sich z. B. an Möbeln hochzuziehen um mit Unterstützung bereits stehen zu können. Weiter unternimmt es mit Unterstützung bereits seine ersten Schritte.
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U 7: Zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat liegt das Hauptaugenmerk auf der psychomotorischen Entwicklung sowie der Sprachentwicklung des Kindes.
In dieser Phase versteht das Kind bereits fast alles, was Mama oder Papa von ihm möchten. Aber es bekundet auch den eigenen Willen und reagiert gar nicht erfreut, wenn es seinen Willen nicht durchsetzen kann. Das Kind ist u. a. dabei, die Grenzen seines Handelns zu erforschen. 
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U 8: Die U 8 findet zwischen dem 3 1/2 und dem 4. Lebensjahr statt. Der Arzt befragt hierbei die Eltern nach den bereits erfahrenen Kinderkrankheiten. Ferner werden nochmals die Organe und die psychomotorische Entwicklung des Kindes untersucht.
Die Kinder können sich fast selbständig  an- oder ausziehen. Sie können selbständig essen und trinken und kennen auch den Gebrauch von Besteck. Einfache Formen kann es nachmalen. Die Milchzähne (20 Stück) sind in der Regel vollständig ausgebildet. 
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U 9: Die U 9 erfolgt zwischen dem 5. und 5 1/2 Lebensjahr. Es werden nochmals alle Organe sowie deren Funktion durch den Arzt untersucht. Auch die Motorik, Hör- und Sehvermögen werden nochmals untersucht.
Es ist oft schon deutlich, ob die Kinder Links- oder Rechtshänder sind. "Umschulungsmassnahmen" seitens der Eltern sollten vermieden werden.
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J 1: Bei der J 1 handelt es sich um eine Erweiterung der o. g. U-Untersuchungen. Sie erfolgt beim Eintritt vom Kinder- in das Jugendalter und wird zwischen dem 12. und 14. Lebensalter durchgeführt. 
Der Haus- oder Kinderarzt führt neben einer nochmaligen Untersuchung ein Beratungsgespräch mit dem Jugendlichen durch. Hierbei werden Themen wie z. B. Alkohol, Drogen, Rauchen und Sexualität besprochen.